Definition Palliativpatient:
„Patienten mit einer nicht
heilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung und mit begrenzter Lebenserwartung, deren kurative Behandlungen ausgeschöpft sind“ DGP (2003)
Ein am Lebensende stehender Mensch kann von seinem Haus- bzw. Facharzt in das Palliativprogramm eingeschreiben werden. Als Palliativpatient stehen ihm die umfassenden Versorgungsangebote zur Verfügung.
Seit 2007 hat jede Bürgerin und jeder Bürger einen Rechtsanspruch auf eine umfassende Palliativversorgung in häuslicher Umgebung. Das Palliativprogramm setzt diesen Rechtsanspruch nach den modernen Leitlinien der Schmerztherapie der Weltgesundheitsorganisation um.