Wie ist eine Finanzierung möglich?
Nach § 37b SGB V (Sozialgesetzbuch) haben gesetzlich Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung,
die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung.
Die Leistung ist von einem Vertragsarzt oder Krankenhausarzt zu verordnen und von der Krankenkasse zu genehmigen. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung umfasst ärztliche und
pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle und zielt darauf ab, die Betreuung der Versicherten nach Satz 1 in der vertrauten
häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Dabei sind die besonderen Belange von Kindern zu berücksichtigen.
PAN. Ambulantes Palliativ Netz Kreis Minden-Lübbecke
Netzwerk Koordination
Daniela Möller-Peck
Bismarckstraße 43, 32427 Minden
0151 50748024 (keine Notfallnummer)
koordination@pan-im-muehlenkreis.de
Patienten Koordination
PKD (Palliativmedizinischer Konsiliardienst)
Kreis Minden-Lübbecke
Bismarckstraße 43, 32427 Minden
0571 95198850
Der 9. Fachtag ist für den 08.11.2025 vorgemerkt.
Im Jahr 2024 legen wir eine kreative Schaffenspause ein.