Welche Leistungen werden von den Kassen bezahlt?


Ist der Patient in das Palliativprogramm eingeschrieben, so wird die palliativmedizinische Versorgung vollständig von den Kassen übernommen. Palliativpflege muss vom Haus-, oder Facharzt gesondert verordnet werden. Sie kann nur von einem der drei Palliativpflegedienste mit den Krankenkassen verrechnet werden. Die Pflegedienste beantragen die Kostenübernahme.


Unter bestimmten Umständen muss ein Eilantrag auf Pflegeeinstufung gestellt werden. Hierbei unterstützen die Palliativpflegedienste oder die Patientenkoordinatorinnen.