Welche Leistungen werden von den Kassen bezahlt?
Ist der Patient in das Palliativprogramm eingeschrieben, so wird die palliativmedizinische Versorgung vollständig von den Kassen übernommen. Palliativpflege muss vom Haus-, oder Facharzt
gesondert verordnet werden. Sie kann nur von einem der drei Palliativpflegedienste mit den Krankenkassen verrechnet werden. Die Pflegedienste beantragen die Kostenübernahme.
Unter bestimmten Umständen muss ein Eilantrag auf Pflegeeinstufung gestellt werden. Hierbei unterstützen die Palliativpflegedienste oder die Patientenkoordinatorinnen.
PAN. Ambulantes Palliativ Netz Kreis Minden-Lübbecke
Netzwerk Koordination
Daniela Möller-Peck
Bismarckstraße 43, 32427 Minden
0151 50748024 (keine Notfallnummer)
koordination@pan-im-muehlenkreis.de
Patienten Koordination
PKD (Palliativmedizinischer Konsiliardienst)
Kreis Minden-Lübbecke
Bismarckstraße 43, 32427 Minden
0571 95198850
Der 9. Fachtag ist für den 08.11.2025 vorgemerkt.
Im Jahr 2024 legen wir eine kreative Schaffenspause ein.