Ein stationäres Hospiz ist ein besonderer Ort für Menschen, die unheilbar krank sind und nur noch eine begrenzte Lebenserwartung haben. Es bietet umfassende Unterstützung und Begleitung in der letzten Lebensphase.
Grundvoraussetzungen für die Aufnahme in ein stationäres Hospiz
Fortschreitende Krankheit: Die Krankheit ist unheilbar und verschlimmert sich immer weiter. Eine Heilung ist nicht mehr möglich, und eine lindernde (palliative) Behandlung ist notwendig oder wird vom Patienten gewünscht.
Umfassende Versorgung: Die Versorgung zu Hause reicht nicht mehr aus. Die medizinische, pflegerische und/oder psychosoziale Versorgung, die aufgrund der Krankheit benötigt wird, übersteigt die Möglichkeiten der bisherigen Betreuer. Das können zum Beispiel Angehörige sein, aber auch ambulante Pflegedienste oder andere Helfer.
Keine Krankenhausbehandlung: Ein Krankenhausaufenthalt ist nicht erforderlich. Das bedeutet, dass die Behandlung nicht im Krankenhaus stattfinden muss, sondern in einer anderen, geeigneten Umgebung stattfinden kann.
Für den Einzug in ein stationäres Hospiz ist eine ärztliche Bescheinigung zur Feststellung der Notwendigkeit einer vollstationären Hospizversorgung erforderlich.
Im Kreis Minden-Lübbecke gibt es zwei stationäre Hospize: