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Palliativ ist die ganzheitliche Behandlung und Begleitung von schwerkranken Menschen und ihren Nahestehenden. palliativ hilft, das Leben im Rahmen der Erkrankung bestmöglich nach den eigenen Vorstellungen zu leben – zugewandt und menschlich nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Forschung.
Für wen?
Palliativ ist für alle da, die lebensbegrenzend erkranken. Und palliativ ist für Angehörige und Nahestehende. palliativ heißt, dass sich ein professionelles Team Zeit für Sie nimmt, Belastungen und Beschwerden lindert, Sie umsorgt, berät und unterstützt, und mit Ihnen über Ihre persönlichen Anliegen spricht.
Wie?
Palliativ findet auch in schwierigen Situationen kreative und individuelle Lösungen für Sie und ist geleitet durch Ihre Überzeugungen, Vorstellungen und Werte. palliativ ist achtsame und würdevolle Fürsorge. Wir finden mit Ihnen zusammen Ihre Kraftquellen und helfen Ihnen, dass im veränderten Alltag mehr Platz für das Leben ist.
Wer?
Palliativ ist vertrauensvolle Teamarbeit. Verschiedene Berufsgruppen arbeiten in einem Team zusammen, tauschen sich aus und ergänzen sich in ihren Kompetenzen.
Wann?
Palliativ beginnt im besten Fall bereits ab dem Moment der Diagnose einer schwerwiegenden, häufig unheilbaren Erkrankung. Dabei orientiert sich palliativ aber nicht an der Prognose, sondern an den Bedürfnissen der Betroffenen.
Wo?
Palliativ wird zuhause angeboten, im Pflegeheim, im Krankenhaus, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder im Hospiz.
Sprechen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihr Beratungsteam auf die Möglichkeiten einer Palliativversorgung an!Informieren Sie sich am besten frühzeitig.
Denn palliativ ist Lebensqualität – auch in der letzten Lebensphase!
Quelle:
Die Erklärungen basieren auf den Informationen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin.
Ein Vertragsarzt ist ein niedergelassener Haus-, oder Facharzt, der den Vertrag zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf eine ambulante Palliativversorgung unterzeichnet hat und bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe registriert ist.
Sprechen Sie mit ihm und geben Sie unsere Kontaktdaten weiter. Alternativ können Sie sich direkt bei uns melden – wir informieren Sie gerne über weitere Möglichkeiten.
Nein, der vertraute Pflegedienst kann weiterhin eingebunden bleiben. Eine Zusammenarbeit mit dem bestehenden Team ist ausdrücklich möglich, sodass Ihr Angehöriger nicht auf bekannte Pflegepersonen verzichten muss.
Nach § 37b SGB V (Sozialgesetzbuch) haben gesetzlich Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung.
Die Leistung ist von einem Vertragsarzt oder Krankenhausarzt zu verordnen und von der Krankenkasse zu genehmigen. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle und zielt darauf ab, die Betreuung der Versicherten nach in der vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Dabei sind die besonderen Belange von Kindern zu berücksichtigen.
Ja, das Alter ist nicht entscheidend, denn alle Menschen haben einen Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung.
Der betreuende Fach-, oder Hausarzt muss bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen „Vertragsarzt für die Umsetzung der ambulanten Palliativversorgung“ sein. Dazu gibt es ein Formular, das er auch bei PAN erhalten kann. Anschließend kann er den Palliativpatienten in das Palliativprogramm einschreiben.
Auch hierzu ist ein Formular notwendig, welches bei PAN oder der KVWL erhältlich ist.
Das Einschreibeformular ist vom Patienten oder seinen Angehörigen zu unterschreiben und an den Palliativmedizinischen Konsiliardienst PKD Kreis Minden Lübbecke zu faxen.
Ist der Patient in das Palliativprogramm eingeschrieben, so wird die palliativmedizinische Versorgung vollständig von den Kassen übernommen. Palliativpflege muss vom Haus-, oder Facharzt gesondert verordnet werden. Sie kann nur von einem Palliativpflegedienste mit den Krankenkassen verrechnet werden. Die Pflegedienste beantragen die Kostenübernahme.
Unter bestimmten Umständen muss ein Eilantrag auf Pflegeeinstufung gestellt werden. Hierbei unterstützen die Palliativpflegedienste oder die Patientenkoordinatorinnen.
Das ist ganz unterschiedlich und abhängig vom individuellen Versorgungskonzept des Patienten. Das Konzept erstellt die Patientenkoordinatorin in Zusammenarbeit mit den Ärzten und Patienten sowie seinen Angehörigen.
Der Hausarzt bleibt der behandelnde Arzt sofern er als Vertragsarzt zur Umsetzung der ambulanten Palliativversorgung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe registriert ist. Nach der Einschreibung eines Patienten arbeitet er mit dem Palliativmedizinern des Palliativnetzes zusammen.
Das Palliativprogramm ist für schwerstkranke Menschen, deren kurative Behandlung ausgeschöpft ist. Bitte wenden Sie sich an Ihren Hausarzt. Er hat alle für die Einschreibung erforderlichen Formulare.
Der Notarzt kann in der Regel nur in ein Krankenhaus überweisen. Der Palliativarzt hingegen kann die schmerztherapeutische Behandlung so anpassen, dass in der Regel die Einweisung in ein Krankenhaus vermieden werden kann.
Nein. Auch der ambulante Hospizdienst hat die Möglichkeit eine Aufwandsvergütung mit den Kostenträgern abzurechnen.
Einschreibung bedeutet, dass eine kurative Behandlung ausgeschöpft ist und eine schmerzlindernde, ganzheitliche Begleitung des Patienten beginnt. Das Ziel ist die letzte Lebensphase des Menschen ganzheitlich und menschenwürdig zu gestalten.
Die individuelle Körperpflege besteht aus Hilfe beim An- und Auskleiden, Haarpflege und Nagelpflege, Waschen, Baden oder Duschen, Mundpflege und Zahnpflege, Lagern und Betten machen.
Die Behandlungspflege bezieht sich auf die krankheitsbedingte Versorgung, z.B. Medikamentenüberwachung Verbandswechsel, Wundversorgung, Injektionen, Blutzuckerkontrolle etc.
SAPV bedeutet Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung. In Westfalen Lippe ist die allgemeine und die spezialisierte ambulante Palliativversorgung im Palliativprogramm zusammengefasst.
Palliativpflegedienste sind von den Kostenträgern für die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen anerkannt. Sie haben min. 4 examinierte Alten- oder Krankenpfleger in Palliativ Care ausgebildet, kooperieren mit den Palliativmedizinern und Hospizdiensten.
Beim Erstbesuch bringt die Patientenkoordinatorin eine orange Mappe mit. Diese enthält auch die Patientenkarte. Auf ihr ist die Telefonnummer des diensthabenden Palliativmediziners notiert.
Sie oder er kann am Wochenende oder an Feiertagen sofort angerufen werden, sofern er seinen behandelnden Hausarzt nicht erreichen kann. Ebenso ist dort für den Vertretungsarzt bzw. Notarzt vermerkt, dass der Patient nicht ohne Einwilligung eines Palliativmediziners ins Krankenhaus eingewiesen werden darf.
Unsere große Auswahl an Adressen können Sie bequem filtern und so finden Sie schnell wonach Sie suchen.